Häufige Fragen und Antworten

Der AOK-Gesundheitsnavigator stellt die Behandlungsergebnisse einer Klinik gemäß dem QSR-Verfahren dar. Die Gesamteinschätzung der Ergebnisqualität in einem Leistungsbereich wird in drei Kategorien von einem bis drei Lebensbäumen wiedergegeben. Die Einstufung erfolgt anhand des SMR-Werts eines Qualitätsindikators und des zugehörigen Konfidenzintervalls. Nähere Informationen finden Sie unter Bewertungssystem.

Die Abkürzung QSR steht für Qualitätssicherung mit Routinedaten. Das QSR-Verfahren ist ein Verfahren der Qualitätsmessung, das leistungsbereichsbezogen unter Berücksichtigung der Langzeitperspektive (Follow-up) die Ergebnisqualität von Behandlungen analysiert und mittels Qualitätsindikatoren bewertet. Grundlage der Analyse sind Abrechnungsdaten der Kliniken und der AOK. Es wird vom Wissenschaftlichen Institut der AOK getragen und weiterentwickelt. Nähere Informationen finden Sie unter Methoden.

Das QSR-Verfahren ist aus einem im Jahr 2002 gestarteten gemeinsamen Projekt des AOK-Bundesverbandes und der HELIOS-Kliniken hervorgegangen. Ziel war es, Machbarkeit und Möglichkeiten einer Qualitätsmessung mit Routinedaten in Deutschland zu prüfen und ein Verfahren umzusetzen, das Informationen zur Ergebnisqualität von Klinikbehandlungen bereitstellt. Seit 2008 wird es vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) entwickelt und fortgeführt. Nähere Informationen zur Entstehung des QSR-Verfahrens finden Sie unter Leitidee und Meilensteine.

Nein, die Kliniken übermitteln im Zuge der Abrechnung ihrer Leistungen mit der AOK Angaben zum Klinikaufenthalt der Patientinnen und Patienten, zu den Behandlungsanlässen und zur Art der Behandlung. Diese Daten können nicht nur für die Abrechnung genutzt werden, sondern enthalten auch relevante Informationen für eine Qualitätsmessung. Im QSR-Verfahren wird zu diesen Daten – formal gesehen handelt es sich um Abrechnungsdaten nach § 301 SGB V – eine Auswahl an administrativen Versichertenstammdaten der AOK hinzugespielt. Je nach Leistungsbereich werden diese ggf. um Abrechnungsdaten aus der vertragsärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung ergänzt. Alle Daten werden zum Datenschutz in einer Form verschlüsselt, die keinen Personenbezug erlaubt. Somit entsteht kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand, da auf Daten zurückgegriffen wird, die ohnehin vorliegen.

Eine Übersicht der aktuell verfügbaren QSR-Leistungsbereiche finden Sie unter Leistungsbereiche.

Im QSR-Verfahren gibt es eine Risikoadjustierung, die speziell für jeden Qualitätsindikator entwickelt wird. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Risikoadjustierung bzw. in den QSR-Indikatorenhandbüchern.

Die Abkürzung SMR steht für Standardisiertes Mortalitäts- bzw. Morbiditätsratio. Nähere Informationen und die Berechnungsformel finden Sie unter Statistische Verfahren und SMR.

Die Standardisierung wird nach der indirekten Methode mittels einer multiplen logistischen Regression berechnet. Als Grundgesamtheit gehen alle AOK-Versicherten ein, die bundesweit im relevanten Berichtszeitraum und im betrachteten Leistungsbereich therapiert wurden. Nähere Informationen zur Definition der Grundgesamtheit finden Sie unter Datengrundlage.

Ausführliche Informationen zu den Codes, die zur Definition der Qualitätsindikatoren verwendet werden, finden Sie in den Indikatorenhandbüchern, die Ihnen in den Abschnitten Qualitätsindikatoren oder Download zur Verfügung stehen.

Diese scheinbare Diskrepanz wird nachvollziehbar, wenn man sich die Berechnungsvorschrift für die Einzelindikatoren und die Gesamtbewertung ansieht. Nähere Informationen finden Sie unter Bewertungssystem.

Das QSR-Verfahren analysiert Komplikationen bzw. unerwünschte Folgeereignisse in einem Leistungsbereich, die während oder nach dem Krankenhausaufenthalt auftreten. Wenn mehr Ereignisse auftreten als statistisch zu erwarten wären (SMR>1), kann das zu einer unterdurchschnittlichen Bewertung führen. Gerade hohe Fallzahlen führen zu einem eher engen Konfidenzintervall, d. h. zu einer besonders verlässlichen Aussage über die Ergebnisqualität im betrachteten Leistungsbereich. Dies gilt gleichermaßen im positiven wie im negativen Fall.

Das QSR-Verfahren legt den Fokus auf die Messung von Ergebnisqualität. Dazu werden die Behandlungsergebnisse im Krankenhausaufenthalt berücksichtigt, aber auch im Follow-up nach der Krankenhausentlassung. Erst die Verlaufsdaten zeigen, ob beispielsweise die Prothese auch nach einem Jahr noch hält. So kann es zwar sein, dass in einer Klinik beim Erstaufenthalt keine oder selten Probleme mit Prothesen auftreten, die zu so genannten Frührevisionen führen. Im weiteren Behandlungsverlauf können dann jedoch Komplikationen auftreten, die eine erneute Operation (Revision) im gleichen Krankenhaus oder auch in einer anderen Klinik notwendig machen. In der gesetzlichen Qualitätssicherung wird hingegen ein anderes Set von Qualitätsindikatoren verwendet. Es zieht allein Qualitätsindikatoren aus dem Erstaufenthalt ohne Nachbeobachtung heran.

Das QSR-Verfahren bewertet die Ergebnisqualität in einzelnen Leistungsbereichen, aber nicht für ganze Fachabteilungen. Nähere Informationen finden sie unter Leistungsbereiche. In der Regel handelt es dabei um Behandlungen, die in einer Fachabteilung häufig durchgeführt werden.

Im QSR-Verfahren werden ausschließlich Daten von AOK-Versicherten berücksichtigt. Diese Daten sind verschlüsselt und erlauben keinen Personenbezug. Nähere Informationen finden Sie unter Datengrundlage.

Wie die Bewertung der Behandlungsergebnisse mit Lebensbäumen im QSR-Verfahren grundsätzlich zustande kommt, wird unter Bewertungssystem erläutert. Die Behandlungsergebnisse können im Zeitverlauf schwanken, sich verbessern oder sich verschlechtern. In Extremfällen sind auch starke Veränderungen möglich, besonders wenn die Ergebnisse zwischen einzelnen Jahren stark variieren. Sind beispielsweise im aktuellen Berichtszeitraum deutlich mehr Komplikationen bzw. unerwünschte Folgeereignisse aufgetreten als im vorherigen, kann sich die Gesamtbewertung zur Kategorie "unterdurchschnittlich" hin ändern.